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Tempelhofer Feld Pläne verstoßen gegen UN-Behindertenrechts-Konvention

Tempelhofer Feld Pläne verstoßen gegen UN-Behindertenrechts-Konvention

Die Planungen für das Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld verstoßen gegen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Das Becken ist nicht barrierefrei! Und das in einem Jahr, in dem häufig von Inklusion die Rede ist.

Die Mängel sind auf den Seiten 32-34 diese öffentlichen Dokuments nachzulesen: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/tempelhof/download/akteneinsicht/baugenehmigung/20131111114332.pdf

Der Prüfer hat nach 13 Planungsfehlern aufgegeben, weitere aufzulisten. Statt dessen verwies er auf entsprechende Rundschreiben und Fachliteratur zum Thema Design für alle.

Weltweit leben 650 Millionen Menschen mit Behinderung. Das sind etwa 10% der Weltbevölkerung. In Deutschland leben 10 Millionen Menschen mit Behinderung. Das sind etwa 12,2 % der Gesamtbevölkerung. (Quelle: www.aktion-mensch.de)

Wollten die Planer nicht? Können die sowas nicht? Oder ist das Becken sowieso nicht für die Öffentlichkeit gedacht, und dient einem ganz anderen Zweck?

Der BUND klagt aus Gründen des Naturschutzes gegen die Pläne des Berliner Senats. Wann klagen die Behindertenverbände? Ach ja, die dürfen womöglich gar nicht! Auf der Webseite des Senats wird nämlich bezweifelt, dass es irgendwen geben könnte, der eine Berechtigung zur Klage hätte:

“Da die Baugenehmigung für das Wasserbecken … von einer obersten Landesbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erteilt wurde, ist hier allerdings der Widerspruch ausgeschlossen und – sofern eine Klagebefugnis überhaupt besteht – nur eine Klage möglich, § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung.”

Die ganze Akten-Einsicht ist übrigens nicht barrierefrei.

Demokratie und Inklusion gehen anders. Packen wirs an.

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Das Foto hat irgendjemand von unserer fröhlichen Facebook-Redaktion gemacht.