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Berliner Senat ohne Planungshoheit auf dem Tempelhofer Feld

Berliner Senat ohne Planungshoheit auf dem Tempelhofer Feld

Geplante Gesetzesänderung auf tönernen Füßen!

Vertreter des gemeinnützigen Vereins „Berliner Zukunftsgleise“ und der „Gleisbetrieb TF UG (haftungsbeschränkt)“ informierten heute darüber, dass die von der geplanten Änderung des THF Gesetzes betroffenen Flächen sich nicht in der Planungshoheit des Landes Berlin befinden.

Auf einer Bürgerversammlung erläuterten sie heute, am 21.1.2016, dass die betreffenden Flurstücke mit den darauf verlaufenden historischen Gleisanlagen aus der Zeit der Luftbrücke der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit und damit Bundesrecht unterliegen. Das Land Berlin hat einen Antrag nach §23 Allgemeines Eisenbahngesetz AEG beim Eisenbahnbundesamt (EBA) gestellt, die Strecke von Bahnbetriebszwecken freizustellen. Dagegen hat die „Gleisbetrieb TF UG (haftungsbeschränkt)“ 2014 Einspruch eingelegt. Das Verfahren ist anhängig. Sie will zusammen mit der Rhein Sieg Eisenbahn RSE und dem Verein Berliner Zukunftsgleise e.V. hier einen gesetzeskompatiblen ÖPNV einrichten. Geschaffen werden soll ein barrierefreier Zugang zum gesamten Tempelhofer Feld durch Nutzung der alten historischen Gleisanlagen. Wilfried Buettner von der Gleisbetrieb TF UG: „Wir planen ein zivilgesellschaftliches Projekt gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Gewinn für alle Berliner.“

BahnGleisAnlagen_TempelhoferFeld

Die blau eingezeichneten Gleis-Anlagen auf dem Tempelhofer Feld unterliegen dem Bahnrecht. Die Karte wurde von Zukunftsgleise zur Verfügung gestellt.

In einem offenen Prozess vergleichbar dem noch bis etwa Ende Februar laufenden Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines EPP für das Tempelhofer Feld wolle man mit allen Interessierten gemeinsam hierfür ein Konzept entwickeln und umsetzen. W.Buettner: „ Unser Ziel ist die Erarbeitung und Realisierung eines lokalen Verkehrskonzepts aus der Hand von Bürgerinnen und Bürgern“.

Rolf Peinert (Gleisbetrieb TF UG): „Wir sehen das durch das Volksgesetz vor dem Zugriff von Verwertungsinteressen geschützte Tempelhofer Feld als ein soziales Experimentierfeld, das bereits als eine hervorragende Visitenkarte des Landes Berlins wirksam ist. Unser Konzept für die existierenden historischen Gleise fügt dem eine weitere spannende Dimension hinzu.

Tempelhofer FeldSuchraum AGleisanlage

Gleisanlage auf dem Tempelhofer Feld, auf der Karte im Bereich 119 zu finden Foto: tempelhoferfeld.info 27.1.2016

Es ist unser Interesse, die politisch Verantwortlichen und die Berliner Verwaltung konstruktiv dabei zu unterstützen, dass das Feld in seinem Charakter gewahrt wird. Dies steht nicht im Widerspruch zu der dringend notwendigen menschenwürdigen Erstaufnahme Geflüchteter.

Hier ist abgesichertes klares  Verwaltungshandeln gefragt, für das wir uns eine eindeutige Gesetzeslage wünschen. Dies hat jedoch nicht die notwendige solide Grundlage, sollte das THF Gesetz jetzt geändert werden, ohne die bestehende eisenbahnrechtliche Fachplanungshoheit für die betroffenen Flurstücke zu berücksichtigen. Wir wünschen uns, dass wir die Möglichkeit erhalten, kooperativ und konstruktiv an entsprechenden Lösungen mitarbeiten zu können.“

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Anmerkung der Redaktion:
Die Staatssekretäre und die Bezirksbürgermeisterin auf dem Podium der Versammlung nahmen zu allen Diskussionsbeiträgen der Bürgerinnen und Bürger Stellung, nur zum Beitrag der Eisenbahner nicht.

Wir haben hier die Pressemeldung des Vereins übernommen und lediglich eine grammatikalische Unklarheit ausgebessert
Nachtrag 28.1.2016: Foto eingefügt.