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Baugenehmigung zum Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld Berlin gibt Rätsel auf

Baugenehmigung zum Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld Berlin gibt Rätsel auf

Die Senatsbauverwaltung erteilt Baugenehmigung “Parklandschaft Tempelhof – Wasserbecken /Landform / Arrondierung, Rundweg” (+Friedhofserweiterung) n. §65 BauOBln (beschleunigtes Verfahren) qualifiziert als Sonderbau “Freizeit- und Vergnügungspark” n.§ 2 Abs.4 Punkt 14. Obwohl der Vorhabenträger, die gemeinnützige privatrechtliche Stiftung GrünBerlin dafür dem Vernehmen nach nicht begünstigt ist.

Baugenehmigung Wasserbecken-THF

Auffällig ist, dass teilweise die Bedenken der Berliner Landesverbände Naturschutz (BLN) in die Auflagen mit aufgenommen wurden, s. Anlage, aber kein Bezug auf die wasserrechtliche Erlaubnis. Denn eigentlich hat man uns das Becken ja als “ökologische Massnahme zur Regenwasserspeicherung” versucht zu verkaufen.

Stellungnahme der Berliner Naturschutzverbände