Die Senatsbauverwaltung erteilt Baugenehmigung “Parklandschaft Tempelhof – Wasserbecken /Landform / Arrondierung, Rundweg” (+Friedhofserweiterung) n. §65 BauOBln (beschleunigtes Verfahren) qualifiziert als Sonderbau “Freizeit- und Vergnügungspark” n.§ 2 Abs.4 Punkt 14. Obwohl der Vorhabenträger, die gemeinnützige privatrechtliche Stiftung GrünBerlin dafür dem Vernehmen nach nicht begünstigt ist.
Baugenehmigung Wasserbecken-THF
Auffällig ist, dass teilweise die Bedenken der Berliner Landesverbände Naturschutz (BLN) in die Auflagen mit aufgenommen wurden, s. Anlage, aber kein Bezug auf die wasserrechtliche Erlaubnis. Denn eigentlich hat man uns das Becken ja als “ökologische Massnahme zur Regenwasserspeicherung” versucht zu verkaufen.
Berlin, 5. November 2013
BUND klagt gegen Parkgestaltung Tempelhofer Feld
Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) hat gegen die Baugenehmigung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt für die umstrittene Parkgestaltung auf dem
Tempelhofer Feld Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Damit solle
der Bau des 11 Mio. Euro teuren und drei Hektar großen Wasserbeckens,
die Aufschüttung eines bis zu 3,25 Meter hohen und 70 Meter breiten
Dammes zwischen den Landebahnen sowie ein neuer Rundweg verhindert
werden. Die geplanten Bauten zerstörten Teile der offenen
Wiesenlandschaft des Tempelhofer Feldes, die in ihrer Einzigartigkeit
eine Überlebensinsel für seltene und bedrohte Pflanzen- und Tierarten
darstelle. Mit dem Rundweg und der sogenannten Landform würden mehr als
sechs Hektar gesetzlich geschützte Biotope vernichtet. Nach Ansicht des
BUND Berlin ist dies weder mit einer behutsamen Entwicklung des
Tempelhofer Feldes noch mit dem Naturschutzrecht vereinbar.
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: „Es ist ein
Skandal, dass ausgerechnet die Oberste Naturschutzbehörde mit ihrer
Parkplanung Natur vernichtet statt zu schützen und dies auch noch als
naturschutzfachliche und ökologische Aufwertung des Tempelhofer Feldes
vermarktet. Gerade das Tempelhofer Feld ist ein gutes Beispiel dafür,
wie eine intensive Erholungs- und Freizeitnutzung und der Schutz
wertvoller innerstädtischer Natur miteinander vereint werden können.“
Prof. Karsten Sommer, Rechtsanwalt des BUND: „Die Baugenehmigung für
Wasserbecken, Landform und Rundweg verstößt gegen das geltende Umwelt-
und Planungsrecht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
setzt sich mit Begründungen über das geltende Recht hinweg, die man von
einer Umweltverwaltung nicht erwartet. Mit erkennbar vorgeschobenen
Argumenten wird die Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung negiert und dabei deren Sinn und Zweck
mitsamt der dabei durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung völlig
außer Acht gelassen. Die Anlage des Wasserbeckens bedarf angesichts
seiner Größe einer wasserrechtlichen Planfeststellung und kann nicht
durch Baugenehmigung zugelassen werden. Die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung wird mit der Annahme konterkariert, das Vorhaben mit
seinen massiven Eingriffen in Wiesenbiotope und der zusätzlichen
Versiegelungen durch Anlage eines Rundweges sowie den Bau des
Wasserbeckens stelle eine Aufwertung von Natur und Landschaft dar und
nicht etwa einen auszugleichenden Eingriff. Schließlich wurden auch
nicht alle Beeinträchtigungen geschützter Arten geprüft. Schaut man sich
die Verwaltungsvorgänge an, entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung
sich ihre eigenen Vorhaben „zurecht prüft“, um nicht den Aufwand zu
betreiben, der privaten Investoren selbstverständlich zugemutet wird.“
Angesichts des intransparenten Verfahrens und der zahlreichen
Gesetzesverstöße rechnen der BUND Berlin und sein Rechtsanwalt mit sehr
guten Klagechancen. Der Naturschutzverband will mit der Klage zudem die
seit Jahren geübte Praxis der Berliner Verwaltung beenden,
Ausgleichsgelder für die Zerstörung von Natur in noch mehr
Naturvernichtung durch Wegebau zu investieren. In der
Koalitionsvereinbarung hätten daher auch SPD und CDU vereinbart, die
bisherige Ausgleichspraxis zu überprüfen und in Zukunft konsequent an
den naturschutzfachlichen Zielen auszurichten. Die Verwaltung mache
jedoch – wie das Tempelhofer Feld zeige – weiterhin das Gegenteil.
Angesichts der mangelhaften Bürgerbeteiligung bei den Planungen für den
einzigartigen Natur- und Erholungsraum forderte der BUND Berlin zudem
die Berlinerinnen und Berliner dazu auf, das Volksbegehren der
Initiative 100 % Tempelhofer Feld zu unterstützen. Mit einem Erfolg des
Volksbegehrens kehre sich die derzeitige Konstellation um: Wer auf dem
Tempelhofer Feld bauen wolle, müsse zunächst für eine breite Akzeptanz
sorgen statt über die Köpfe der Berlinerinnen und Berliner hinweg zu
entscheiden.
Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze fon: (030) 78 79 00-12
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer fon: 0177-78 79 013