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Volksbegehren für Erhalt Tempelhofer Feld erfolgreich

Die Freude ist groß! Heute hat die Landesabstimmungsleiterin das endgültige Ergebnis der Stimm-Auszählung des Volksbegehrens über den Erhalt des Tempelhofer Feldes festgestellt. Das Volksbegehren war erfolgreich. Die nächste Stufe ist der Volksentscheid. Die Berlinerinnen und Berliner können während der Eruopa-Wahl im Mai abstimmen, was mit den Feld passieren soll.
Am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 13. Januar 2014, waren 2 487 385 Personen stimmberechtigt. Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent der Stimmberechtigten, also 174 117 Personen, dem Volksbegehren zustimmen. Ingesamt liegen 185 328 gültige Zustimmungserklärungen vor – das sind 11 211 Unterschriften mehr als die erforderliche Anzahl. Eingereicht wurden insgesamt 237 063 Unterschriften.
Die Landesabstimmungsleiterin, Dr. Petra Michaelis-Merzbach, erklärte heute:
„Ich stelle fest, dass die für das Volksbegehren geltenden Vorschriften beachtet worden sind und dass das Volksbegehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes zustande gekommen ist.
Zur öffentlichen Diskussion der letzen Tage über die Stimmenauszählung:Aus dem politischen Raum wurden Vorwürfe laut, es könnte bei den Unterstützungsunterschriften zu massiven Manipulationen gekommen sein. Dafür liegen mir keine Anhaltspunkte vor. Die Hinweise, die ich an die Bezirkswahlämter zur Prüfung der Unterschriften gegeben habe, stehen selbstverständlich im Einklang mit dem Abstimmungsgesetz. Seit 2008 stellt das Abstimmungsgesetz ausdrücklich darauf ab, ob trotz unleserli cher, unvollständiger oder fehlerhafter Eintragungen die unterzeichnende Person identifizierbar ist. War also die unterzeichnende Person zweifelfrei erkennbar und die anderen Voraussetzungen für eine gültige Zustimmung zum Volksbegehen erfüllt, wurden auch unvollständige Eintragungen als gültig gewertet. Anders wäre es natürlich bei gefälschten Unterschriften gewesen. Diese hätten als ungültig gewertet und der Staatsanwaltschaft übergeben werden müssen. Denn die Fälschung einer Unterschrift ist eine Straftat. Die Berliner Bezirkswahlämter haben mir mitgeteilt, dass ihnen keine Hinweise auf gefälschte Eintragungen vorliegen.“
Die gesamte Pressemeldung steht hier als PDF zum Dowmload:
Foto: Benjamin Nauleau
Foto + Comic: Feldhase
Kurzlink: http://wp.me/p3QzZJ-oG